AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Schmitz Schmierstoffe GmbH & Co. KG
§ 1 GeltungsbereichDiese AGB sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte, insbesondere aller Kauf- und Lieferverträge, die wir mit unseren Kunden abschließen. Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Im kaufmännischen Verkehr gelten diese Bedingungen spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Von diesen AGB abweichende Bedingungen unserer Kunden oder sonstige abweichende Vereinbarungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von uns anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn von uns den Bedingungen unserer Kunden im Einzelfall nicht widersprochen wurde. Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf ihre Bedingungen wird bereits hiermit ausdrücklich widersprochen.
§2 Angebot und Vertragsschluss, Qualität der Produkte1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Es handelt sich lediglich um Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten seitens des Kunden. Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung (auch Rechnung) verbindlich. 2. Wir schulden nur Produkte mittlerer Art und Güte. Unwesentliche Abweichungen von der Beschreibung des Angebots gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages. Die in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten sowie auf der Internetseite, etc. enthaltenen Angaben über Gewichte, Preise, Lieferumfang und dergleichen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Gleiches gilt für die Qualitätsmerkmale von Proben und Mustern.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen1. Die Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern zuzüglich der in Deutschland jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. 2. Soweit kein Preis für die Ware vereinbart ist, erfolgt die Berechnung nach den am Versandtage für die gelieferten bzw. abgenommenen Mengen und Produkte bei uns zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise.3. Liegen zwischen Vertragsschluss und Lieferung/Erbringung der Leistung mehr als drei Monate oder handelt es sich bei dem zugrundeliegenden Vertrag um ein Dauerschuldverhältnis und sollte die verkaufte Ware oder ihre Vor- und Zwischenerzeugnisse oder ihre Rohstoffe mit Mineralölsteuern, Zöllen oder sonstigen Abgaben belastet sein oder werden oder sollten im Kaufpreis enthaltene Abgaben oder Frachten erhöht werden, so verändert sich der Kaufpreis vom Tage der Einführung/Änderung in entsprechender Höhe, auch wenn eine Festpreisvereinbarung vorliegt. Gleiches gilt, wenn die Belastung/Erhöhung nur für Waren ausländischer Herkunft gilt. Das Recht zu einer entsprechenden Preiserhöhung steht uns weiterhin zu, wenn infolge außergewöhnlicher Umstände (z.B. Minderbeladung-, Eiszuschläge) Mehrkosten für die Versorgung der Auslieferungsstelle oder für die Belieferung der vom Käufer gewünschten Empfangsstelle entstehen oder sich eine auf den Vorprodukten der Rohstoffen liegende Belastung um mehr als 2 % erhöht.4.Soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, verstehen sich die Preise ohne sonstige Nebenleistungen. Kosten für Transport und Versicherung etc. werden gesondert berechnet.5. Der Rechnungsbetrag ist sofort bei Übergabe der Ware rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zur Zahlung fällig.6. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Ihre Annahme erfolgt nur erfüllungshalber und bei Wechseln nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Diskont-, Wechsel- sowie alle sonstigen Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn wir über den geschuldeten Betrag verfügen können.7. Wir sind trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Wir werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sollten wegen mangelhafter Leistung unsererseits Nachlieferungen nötig sein, so dürfen Zahlungen vom Kunden nur in dem Umfang zurückgehalten werden, der dem Preis der noch nachzuliefernden Leistungen entspricht.6. Für den Fall, dass Teilzahlungen vereinbart wurden, wird automatisch der gesamte Kaufpreis zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate um mehr als 7 Tage in Verzug gerät. Die Zahlung einer Rate gilt stets als Anerkennung der Teilzahlungsvereinbarung.
§ 4 Lieferung1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Wird eine Lieferfrist vereinbart, beginnt sie am Tage der Absendung unserer schriftlichen Bestätigung, jedoch nicht bevor alle vom Kunden zu erbringende Leistungen, etwa Informationsbeschaffung, vorliegen. In jedem Falle hat die Einhaltung der Lieferzeit die Klärung sämtlicher Auftragseinzelheiten sowie die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden zur Voraussetzung. Bei Lieferungen, die unseren Betrieb nicht berühren sind Liefertermin- und frist eingehalten, wenn die Ware das Lieferwerk so rechtzeitig verlässt, dass bei üblicher Transportzeit die Lieferung rechtzeitig beim Empfänger eintrifft. Ereignisse höherer Gewalt – wozu auch öffentlich rechtliche Beschränkungen sowie Streik und Aussperrung gehören – berechtigen uns gegenüber Unternehmern zurückzutreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Verzuges ist in solchen Fällen ausgeschlossen. Bei auf leichter Fahrlässigkeit beruhendem Verzug sind Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung bzw. Nichterfüllung dem Grunde nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden und der Höhe nach auf den dreifachen Wert der Lieferung und Leistung beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit unsererseits. 2. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden auf Rücktritt bleiben hiervon unberührt. Bei Vorliegen von durch uns zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf mindestens eine Woche festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt. Lieferverzug tritt erst nach Ablauf dieser Frist und nur dann ein, wenn wir die Ware nicht innerhalb der Frist abgeschickt oder bereitgestellt haben. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit in Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.3. Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.
§ 5 Gefahrenübergang / Abnahme1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Kunden oder dessen Beauftragten - bei Versendung an die den Transport ausführende Person - übergeben worden ist oder zwecks Versendung unseren Betrieb verlassen hat. Dies gilt auch, wenn die Versendung nicht vom Erfüllungsort erfolgt, sowie unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt, auch wenn wir den Versand selbst durchführen. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. 2. Bei Lieferungen in Tankfahrzeugen und Aufsetztanks hat der Empfänger für einen einwandfreien technischen Zugang und Zustand seiner Tanks oder sonstigen Lagerbehälter zu sorgen und den Anschluss der Abfüllleitung an sein Aufnahmesystem in eigener Verantwortung zu veranlassen. Unsere Verpflichtung beschränkt sich auf die Bedienung der fahrzeugeigenen Einrichtungen. Schäden die durch Missachtung der gesetzlichen Vorgaben für Sicherheitsanforderungen an Tanks (z.B. TRbF 220) entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
§6 Verpackung / Leihgebinde1. Soweit unsere Lieferungen in Leihgebinden erfolgten, sind diese, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 4 Wochen nach Eintreffen beim Kunden von diesem in entleertem, einwandfreien Zustand auf seine Rechnung und sein Risiko zurückzusenden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht fristgemäß nach, sind wir berechtigt, für die über 4 Wochen hinausgehende Zeit eine angemessene Gebühr zu berechnen und nach erfolgloser Fristsetzung zur Rückgabe unter Anrechnung der vorgenannten Gebühr den Wiederbeschaffungspreis zu verlangen.2. Die angebrachten Kennzeichen dürfen nicht entfernt werden. Die Leihverpackung darf nicht vertauscht und nicht mit anderem Gut befüllt werden. Eine Weitergabe des Behältnisses an Dritte ist ausgeschlossen. Für Wertminderung, Vertauschen, und Verlust haftet der Kunde ohne Rücksicht auf Verschulden.3. Bei Lieferung in Kesselwagen hat der Kunde in eigener Verantwortung für schnellste Entleerung und frachtfreie Rücksendung zu sorgen. Im Falle einer vom Kunden zu vertretenen Verlängerung der Standzeit in seinem Betrieb geht die hierfür anfallende Kesselwagenmiete zu Lasten des Käufers.
§ 7 Verlängerter Eigentumsvorbehalt1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus Warenlieferungen, auch zukünftigen, gegenüber Kunden zustehenden Forderungen behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen, von uns an den Kunden gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).2. Solange der Kunde nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und / oder weiterzuveräußern. Ihm aus dem Weiterverkauf oder aus sonstigen Gründe bezüglich der Vorbehaltsware zustehende Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde bereits hiermit und im Voraus sicherungshalber an uns ab; wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Gleichzeitig ermächtigen wir den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen. Im Falle des Widerrufs und auf unsere Aufforderung hat der Kunde die erfolgte Abtretung gegenüber seinem Schuldner offen zu legen und uns die zum Forderungseinzug erforderlichen Rechnungen, Lieferscheine, Bankverbindungen usw. vorzulegen.3. Erlischt unser Vorbehaltungseigentum durch Verarbeitung der von uns gelieferten Artikel, so überträgt der Kunde bereits hiermit auf uns das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen einheitlichen Sache. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mit verwahrt.4. Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer ggf. erforderlich werdenden Intervention durch uns hat der Kunde zu erstatten.
§ 8 Gewährleistung1. Die Gewährleistung beginnt mit der Ablieferung der Ware. Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts haben offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt. Damit erlöschen die entsprechenden Gewährleistungsrechte der Kaufleute und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Im übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Für Kaufleute gelten die §§ 377 ff HGB. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das wir den Garantieerklärungen der Hersteller nicht beitreten und nicht gegen uns gelten lassen. 2. Für Sachmängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir gegenüber Verbrauchern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 HaftungsbegrenzungSoweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen, soweit der Schaden durch uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Dies gilt nicht, soweit es sich um die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszweckes unbedingt geboten ist. Haften wir wegen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, so ist der Anspruch auf Ersatz des adäquat vorhersehbaren Schadens begrenzt. Soweit wir auf Schadensersatz wegen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften in Anspruch genommen werden können, wird die Haftung auf den Umfang der Zusicherung und auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schäden begrenzt. Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns oder Produktionsausfalls sind in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn, wir haben bei der Eigenschaftszusicherung diese Schäden ausdrücklich in die Zusicherung einbezogen.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des UN-Kaufrechts gelten zwischen uns und den Kunden nicht. Dies gilt auch für Lieferungen ins Ausland. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Trier ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. 2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In diesem Fall wird die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall der Regelungslücke.
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